Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen HOOG
Allgemeine Geschäftsbedingungen von HOOG, handelnd unter den Namen “HOOG.design NL B.V.” mit Sitz in Beek en Donk an der Nachtegaallaan 2A, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 71418695, im Folgenden: “HOOG”, anwendbar auf Vereinbarungen zwischen HOOG und einem Auftraggeber.
1. Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter:1.1.1 Auftraggeber: ein Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, das im Bereich luxuriöser Wohn- und Garteneinrichtung tätig ist und unter anderem im Beneluxraum Produkte und Dienstleistungen anbietet und die Dienstleistungen von HOOG in Anspruch nimmt, und das die Gegenpartei von HOOG in der Vereinbarung ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOOG.
1.3 Inhalte: das vom Auftraggeber zu liefernde Bild- und Tonmaterial, Werbeausspielungen (Anzeigen), Fotos, Texte, Logos, Wort- und Bildmarken, Sonderaktionen, Angebote, alles im weiteren Sinne, das dazu bestimmt ist, zugunsten der Auftraggeber – jedoch außerhalb der redaktionellen Verantwortung von HOOG – auf der Website und/oder in sozialen Medien (Pinterest, Facebook, Instagram, TikTok) veröffentlicht bzw. eingestellt zu werden.
1.4 Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, die von HOOG über die Website zur Verfügung gestellt werden. Diese Dienstleistungen umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, das Bereitstellen einer digitalen Plattform im Bereich luxuriöser Wohn- und Garteneinrichtungen, auf der Auftraggeber ihre Produkte und/oder Dienstleistungen den Besuchern der Website präsentieren können.
1.5 HOOG: HOOG.design NL B.V., mit Sitz in Beek en Donk, im Handelsregister unter Nr. 71418695 eingetragen.
1.6 Parteien: HOOG und der Auftraggeber
1.7 Vereinbarung: die zwischen HOOG und dem Auftraggeber geschlossene Vereinbarung bezüglich der Lieferung von Dienstleistungen durch HOOG.
1.8 Technische Vorschriften und Lieferverfahren: die technischen Anforderungen und das Lieferverfahren von HOOG für die Bereitstellung von Inhalten.
1.9 Website: die Website von HOOG, unter anderem erreichbar über www.hoog.design.
2. Anwendbarkeit der Bedingungen
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und (Auftrags)bestätigungen von HOOG sowie für alle mit oder durch HOOG abgeschlossenen (verlängerten) Vereinbarungen und/oder deren Zustandekommen und/oder Ausführung im Zusammenhang mit den von HOOG angebotenen Dienstleistungen.
2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn HOOG dies zuvor schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart hat.2.3 Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und/oder anderer Bedingungen des Auftraggebers ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden als dauerhaft übliche Bedingungen von HOOG bezeichnet und gelten als für (zukünftige) Folge- und/oder Ergänzungsangebote sowie für (verlängerte) Vereinbarungen und/oder deren Zustandekommen und/oder Ausführung als angenommen erklärt.
2.5 Sollte eine oder mehrere einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Vereinbarung ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die der Vereinbarung selbst, deren Teil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Die Parteien werden die betreffende(n) Bestimmung(en) durch eine oder mehrere neue Bestimmungen ersetzen, deren Sinn so weit wie möglich dem der ursprünglichen Bestimmung(en) entspricht.
3 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von jeder interessierten Person auf der Website von HOOG (www.hoog.design) eingesehen werden.
3.2 HOOG ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten einen (1) Monat nach Bekanntgabe in Kraft.
3.3 Eine Vereinbarung, auf die Änderungen im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels Anwendung finden, kann vom Auftraggeber ohne gegenseitige Verpflichtung zur Schadensersatzleistung gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen erfolgen, nachdem der Auftraggeber die Änderungen vernünftigerweise zur Kenntnis nehmen konnte, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gegenüber dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn der Auftraggeber die Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig kündigt, gilt der Auftraggeber als habe er den neuen geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt. Sollte der Auftraggeber kündigen, so muss der Auftraggeber bei der Kündigung die Gründe angeben, die vernünftigerweise die Kündigung im Zusammenhang mit der Änderung/en rechtfertigen können.
3.4 Wenn HOOG innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen an den Auftraggeber eine schriftliche Mitteilung sendet, die enthält, dass nach Auffassung von HOOG die von dem Auftraggeber angegebenen Gründe eine Kündigung nicht vernünftigerweise rechtfertigen und/oder dass HOOG auf die Einwände eingehen möchte, besteht ab dem Datum dieser Mitteilung eine Verhandlungsverpflichtung. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, bleiben während der maximalen Verhandlungsfrist von zwei (2) Monaten die ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien in Kraft.
3.5 Änderungen der Tarife und/oder Zuschläge darauf können ausdrücklich niemals als Änderungen im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels gelten und können daher ausdrücklich niemals einen Grund für eine Kündigung im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels darstellen.
3.6 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zweck ihrer Angleichung an gesetzliche und/oder andere behördliche Vorschriften und/oder Richtlinien und/oder Regelungen einer eventuell bestehenden Branchenorganisation und/oder gerichtliche Entscheidungen, an die sich HOOG (vernünftigerweise) halten muss, können für den Auftraggeber keinen Grund für eine Kündigung im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels darstellen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt an die angegebene Rechnungsadresse innerhalb von drei (3) Tagen, nachdem die Dienstleistungen erbracht wurden bzw. die Lieferung begonnen hat, sofern die Parteien keine andere Regelung getroffen haben.
4.2 Die vollständige Zahlung der Rechnung muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen erfolgen. HOOG ist berechtigt, Vorauszahlung und/oder andere Sicherheiten für die gesamte und/oder teilweise Zahlung des Auftraggebers zu verlangen.
4.3 Im Falle einer nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Zahlung einer aufgrund dieser Vereinbarung fälligen Rechnung gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug und ist ohne weitere Ankündigung über den offenen Betrag an Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Bruchteil eines Monats verpflichtet.
4.4 Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, unter anderem, aber nicht ausschließlich, der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung der in diesem Artikel beschriebenen Zahlungsverpflichtungen, ist HOOG berechtigt, ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung so lange auszusetzen, wie der betreffende Mangel besteht, ohne zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein. Dies berührt nicht das Recht von HOOG, Schadensersatz und/oder Erfüllung vom Auftraggeber zu verlangen.
4.5 Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, unter anderem, aber nicht ausschließlich, der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung der in diesem Artikel beschriebenen Zahlungsverpflichtungen, so gehen alle angemessenen Kosten (einschließlich Kosten, die mit einem gerichtlichen Inkasso verbunden sind), zur Zahlung außergerichtlich und gerichtlich, mit einem Minimum von 15 % des offenen Betrags, zu Lasten des Auftraggebers.
5. Angebote, Laufzeit und Beendigung
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Angebote/Offerten von HOOG völlig unverbindlich und haben eine maximale Gültigkeitsdauer von vierzehn (14) Tagen, nachdem sie von HOOG gemacht bzw. abgegeben wurden.
5.2 Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an HOOG übermittelten Daten/Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auf deren Grundlage HOOG etwaige Angebote/Offerten erstellt. Der Auftraggeber stellt HOOG daher auch von den Folgen von Missverständnissen bei der Ausführung der Vereinbarung frei, die auf falsch und/oder unvollständig übermittelte Daten und/oder Mitteilungen an HOOG zurückzuführen sind.
5.3 Die Vereinbarung kommt erst zustande und tritt in Kraft, wenn der Auftraggeber HOOG mündlich oder schriftlich (einschließlich per E-Mail) bestätigt hat, dass er die Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte und den zu diesem Zweck mit HOOG getroffenen Vereinbarungen zustimmt. Wenn HOOG im Auftrag des Auftraggebers innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Versand der in Absatz 3 dieses Artikels genannten E-Mail mit der Erbringung von Dienstleistungen beginnt, unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Erstellung eines Auftraggeberprofils auf der Website und/oder das Hochladen von vom Auftraggeber gelieferten Inhalten, wie in der Bestätigung der getroffenen Vereinbarungen enthalten, hat der Auftraggeber die darin enthaltenen Vereinbarungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HOOG vollständig akzeptiert.
5.4 Jede Vereinbarung wird für eine feste Laufzeit abgeschlossen, nämlich für die Dauer eines (1) Jahres, und endet von Rechts wegen nach Ablauf dieses Jahres.
5.5 Jede Partei ist berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention durch eingeschriebenen Brief an die Gegenpartei zu kündigen, wenn die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Verzug gerät und diese Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von fünf (5) Arbeitstagen nach schriftlicher Aufforderung (E-Mail ist ausreichend), innerhalb dieser Frist doch noch zu erfüllen, die Verpflichtung(en) erfüllt. Falls die Mahnung nicht zur Erfüllung durch die Gegenpartei führt, ist die andere Partei berechtigt, Erfüllung bzw. Schadensersatz zu fordern.
5.6 Der Auftraggeber ist, mit Ausnahme der Bestimmungen in den Absätzen 5 und 7 dieses Artikels, nicht berechtigt, eine Vereinbarung, die für eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, vor Ablauf der Laufzeit zu beenden, es sei denn, der Auftraggeber ersetzt HOOG alle dadurch erlittenen Schäden und/oder Kosten. Diese Schäden betreffen mindestens die Vergütung, die der Auftraggeber für die Dauer der Vereinbarung noch an HOOG schuldet.
5.7 Unbeschadet der Bestimmungen in den Absätzen 4, 5 und 6 dieses Artikels ist HOOG berechtigt, die Vereinbarung ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention zu beenden, unbeschadet ihres Anspruchs auf Ersatz etwaiger Kosten, Schäden und Zinsen und vorbehaltlich der Rechte: – im Falle der Insolvenz des Auftraggebers oder eines entsprechenden Antrags; – im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers oder eines entsprechenden Antrags; – im Falle der Unterbringung des Auftraggebers unter Betreuung oder seines Todes; – im Falle der Anwendbarkeit der Schuldenbereinigungsregelung für natürliche Personen auf den Auftraggeber oder der Einreichung eines entsprechenden Antrags durch den Auftraggeber; – im Falle der Unterbringung des gesamten Vermögens des Auftraggebers unter Vormundschaft;
– im Falle des Verzichts auf den Nachlass durch den Auftraggeber;
– im Falle der Pfändung eines oder mehrerer Vermögensbestandteile des Auftraggebers; und – wenn HOOG von Umständen Kenntnis erlangt, die ihr zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht bekannt waren und die von solcher Art sind, dass von HOOG nicht länger verlangt werden kann, die Vereinbarung unverändert aufrechtzuerhalten.
6. Lieferung von Inhalten / Freistellung
6.1 Die (redaktionelle) Verantwortung für den Inhalt und die Gestaltung der Website liegt bei HOOG.
6.2 HOOG ist befugt, ohne näheres Ausführen Inhalte abzulehnen, zurückzuziehen und/oder wieder zurückzunehmen und/oder von ihrer Website und/oder aus ihren sozialen Medien zu entfernen, wenn die (weitere) Veröffentlichung dieser Inhalte mit den berechtigten Interessen von HOOG und/oder Dritten in Konflikt geraten könnte. Als berechtigtes Interesse gilt unter anderem ein Widerspruch des Inhalts der Inhalte mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften (einschließlich Entscheidungen der Reklamekommission und Ansprüche Dritter aus Urheber- und Markenrecht), Widerspruch mit der Wahrheit, gutem Geschmack und Anstand oder Widerspruch mit der öffentlichen Ordnung und/oder den guten Sitten und/oder anderweitig rechtswidrig gegenüber einem Dritten.
6.3 Wenn HOOG von ihrer Befugnis Gebrauch macht, Inhalte abzulehnen, zurückzuziehen und/oder wieder zurückzunehmen und/oder von ihrer Website und/oder aus ihren sozialen Medien zu entfernen, kann sie niemals für daraus möglicherweise entstehende Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass HOOG aus den vorgenannten Gründen oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht nachkommt, ist der Auftraggeber verpflichtet, HOOG die hieraus entstehenden Schäden vollständig zu ersetzen.
6.4 Die Rechte und Pflichten eines Auftraggebers bezüglich der Veröffentlichung von Inhalten über die Website sind strikt persönlich und können weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen, abgetreten und/oder weiterverkauft werden, es sei denn, HOOG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
6.5 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm gelieferten Inhalte nichts enthalten, was eine Verletzung eines anderen zustehenden Rechts darstellt, einschließlich Urheberrecht oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts, und dass er befugt ist, HOOG zu bevollmächtigen, die Inhalte zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen. Darüber hinaus garantiert der Auftraggeber, dass HOOG auch auf keine andere Weise (durch Dritte) daran gehindert wird, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
6.6 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm gelieferten Inhalte sowohl zum Zeitpunkt der Lieferung als auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website und/oder in sozialen Medien den Anforderungen entsprechen, die durch anwendbare Gesetze und Vorschriften und/oder andere geltende staatliche Vorschriften und/oder Werbecodes gestellt werden.
6.7 Inhalte sind als digitale Datei zu liefern, wobei das Lieferverfahren und die technischen Vorschriften einzuhalten sind, wie sie von HOOG festgelegt und unter anderem auf der Website veröffentlicht wurden.
6.8 Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Lieferung der Inhalte bis zum von HOOG gesetzten Liefertermin. Sollte die Lieferung der Inhalte nach Auffassung von HOOG nicht rechtzeitig und/oder nicht in Übereinstimmung mit dem Lieferverfahren und den technischen Vorschriften erfolgen, kann HOOG die Veröffentlichung der Inhalte auf der Website und/oder in sozialen Medien aussetzen oder ablehnen, ohne dass sie verpflichtet ist, dem Auftraggeber dadurch entstandene Schäden zu ersetzen.
6.9 Der Auftraggeber stellt HOOG frei und hält HOOG schadlos (alle (rechtlichen) Kosten, direkte und indirekte Schäden und Zinsen) für Ansprüche bzw. Forderungen Dritter auf Ersatz der durch diese Dritten erlittenen direkten und indirekten Schäden, die sich auf die Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung von Inhalten durch HOOG im Rahmen der Ausführung der Vereinbarung und im Auftrag des Auftraggebers beziehen.
6.10 Der Auftraggeber garantiert, dass alle Vergütungen, die gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung von Inhalten durch HOOG geschuldet sind oder werden (einschließlich etwaiger Ansprüche von kollektiven Rechteorganisationen, BUMA/STEMRA und SENA), von ihm gezahlt sind oder werden, und dass er, soweit er Dritten Daten liefern muss, dies rechtzeitig und korrekt tun wird.
6.11 Das Hinzufügen von Anwendungen und/oder anderen Technologien durch den Auftraggeber zu den Inhalten, die dazu verwendet werden können, Daten zu speichern bzw. diese an den Auftraggeber zu übermitteln/zu senden, ist ohne Zustimmung von HOOG nicht erlaubt. Der Auftraggeber stellt HOOG von allen Schäden frei (einschließlich von staatlich auferlegten Bußgeldern), die entstehen, wenn der Auftraggeber gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstößt.
6.12 HOOG übernimmt keinerlei Haftung gegenüber einem Auftraggeber und/oder Dritten, wenn die Website und/oder die sozialen Medien aus technischen oder anderen Gründen nicht oder vorübergehend nicht zugänglich sind für Besucher der Website und/oder sozialen Medien und/oder für Schäden, die durch mögliche Viren, Trojanische Pferde, Würmer usw. verursacht werden, die durch einen Besuch und/oder die Nutzung der Website (und/oder sozialen Medien) und/oder durch eine Website, auf die verwiesen wird, auf einem PC, Laptop, Tablet, Smartphone oder anderen Kommunikations- und/oder Computergeräten des Auftraggebers und/oder Dritter platziert werden. HOOG bemüht sich, solche Viren, Trojanische Pferde, Würmer usw. auf der Website so weit wie möglich zu verhindern. HOOG übernimmt keinerlei Haftung für die Websites Dritter (einschließlich der des Auftraggebers), auf die auf der Website verwiesen wird.
7. Dienstleistungen
7.1 HOOG ist berechtigt, die Inhalte zu Werbezwecken zu verwenden, gegebenenfalls auch über andere soziale Medien. HOOG ist nicht berechtigt, die Inhalte an Dritte weiterzuverkaufen. Die Inhalte bleiben Eigentum des Auftraggebers, geben dem Auftraggeber jedoch für die in diesem Absatz genannten Werbezwecke für die Dauer der Vereinbarung eine weltweite (Unter-)Lizenz zur Nutzung der Inhalte.
7.2 Die Website enthält Verweise auf Websites von Auftraggebern. HOOG ist nicht verantwortlich für (den Inhalt) dieser Websites und/oder Websites Dritter, einschließlich der von Auftraggebern und/oder diesen Dritten geführten Datenschutzbestimmungen, und hat dafür ebenfalls keine Kontrolle.
8. Geistige Eigentumsrechte
8.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in vollem Umfang an den Dienstleistungen (einschließlich der Website) sowie alle zukünftigen (einzelnen) Ergänzungen, Änderungen und/oder Erweiterungen davon gehören ausschließlich HOOG und bleiben bei HOOG. Die Vereinbarung beabsichtigt in keiner Weise eine Übertragung und HOOG bleibt vollständig und ausschließlich berechtigt hinsichtlich dieser Rechte. Dies bedeutet, dass keine andere Partei als HOOG weltweit über die geistigen Eigentumsrechte verfügen kann. Unter geistigen Eigentumsrechten werden unter anderem, aber nicht ausschließlich, alle weltweiten Urheberrechte, Nachbarrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte, Datenbankrechte, Handelsnamenrechte, Domainnamenrechte und (Ansprüche auf) Patentrechte verstanden, die sich auf Ideen, (Design-)Zeichnungen, (3-D-)Entwürfe, Designs, (Computer-)Animationen bzw. Ausarbeitungen, Computerprogramme (Software), Quelldateien (Source code(s), Kommunikationsäußerungen und alle anderen für geistiges Eigentum in Betracht kommenden Objekte und Produkte beziehen, soweit diese sich auf die Dienstleistungen beziehen. Die Parteien zählen unternehmensspezifisches Know-how von HOOG ebenfalls zum Umfang der geistigen Eigentumsrechte, wie in der Vereinbarung formuliert.
8.2 Die Website und die Inhalte dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOOG übernommen und/oder in welcher Form auch immer kopiert, wiederverwendet, Dritten zur Verfügung gestellt oder anderweitig offengelegt und/oder verbreitet werden.
9. Personenbezogene Daten und Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vereinbarung möglicherweise erhoben, erlangt oder anderweitig verarbeitet werden, sind und bleiben Eigentum von HOOG.
9.2 Auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet die Datenschutzerklärung von HOOG Anwendung, die auf der Website eingesehen werden kann.
9.3 HOOG wird die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck verarbeiten als den, der in der Vereinbarung vereinbart wurde, und sorgt für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutz- und Sicherheitsgesetze und -vorschriften. Dabei erfolgt diese Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, den von der Datenschutzbehörde zuletzt veröffentlichten Richtlinien und der (europäischen) Allgemeinen Datenschutzverordnung in Bezug auf die Sicherheit (und Verarbeitung) personenbezogener Daten.
9.4 HOOG wird sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bemühen, wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Verlust und/oder jede andere Form unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern.
9.5 Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten Teil dessen ist, was die Parteien in der Vereinbarung vereinbaren, stellt der Auftraggeber HOOG von allen Ansprüchen und Klagen frei, die im Zusammenhang mit der nicht oder nicht ordnungsgemäßen Einhaltung der Meldepflicht gegenüber der Datenschutzbehörde stehen, oder für die Nutzung und den Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung.
10. Höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Umstände
10.1 HOOG ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran aufgrund von höherer Gewalt gehindert ist.
10.2 Höhere Gewalt auf Seiten von HOOG liegt vor, wenn eine äußere Umstände HOOG daran hindert, die Vereinbarung zu erfüllen, und sie somit berechtigt ist, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen und HOOG folglich nicht länger zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehalten werden kann.
10.3 Der Auftraggeber hat im Falle höherer Gewalt kein Recht auf Ersatz von Schäden, Kosten oder Zinsen.
10.4 Als höhere Gewalt im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels gilt unter anderem, aber nicht ausschließlich: die vollständige oder teilweise Nichtverfügbarkeit der Website und/oder sozialer Medien für die Dienstleistungen; Krieg; Kriegsgefahr; Mobilmachung; Aufruhr; Belagerungszustand; Arbeitsstreiks; Streik- oder Pünktlichkeitsaktionen und Aussperrung; eine gerichtliche Entscheidung; Brand und Wasserschaden; Unfall oder Nichtverfügbarkeit von Personal; Ausfall der Stromversorgung; Störungen des Internets und des Computernetzwerks oder der Telekommunikationsinfrastruktur; Mängel von Sachen, Geräten, Software und digitaler Infrastruktur Dritter, deren Nutzung für die zu erbringenden Dienstleistungen notwendig ist; Nichterfüllung von Zulieferern von HOOG oder anderen Dritten, wie beispielsweise Internetdienstanbietern, Telekommunikationsbetreibern, deren Dienste HOOG für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ebenfalls benötigt; und von HOOG unvorhergesehene Probleme, die außerhalb des direkten Einflussbereichs ihrer Geschäftsführung und/oder anderer leitender Angestellter liegen, aber dazu führen, dass HOOG an der Erfüllung ihrer sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen gehindert ist.
10.5 Ist eine höhere Gewalt Situation gegeben, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung bezüglich des nicht ausführbaren Teils durch schriftliche Erklärung (E-Mail ist ausreichend) nach achtundzwanzig (28) Tagen zu kündigen.
10.6 Wenn HOOG zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise ihren Verpflichtungen nachgekommen ist oder nur teilweise nachkommen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten bzw. ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um eine separate Vereinbarung.
11. Haftung11.1 HOOG wird ihre Tätigkeiten nach bestem Können ausführen und dabei die Sorgfalt walten lassen, die zu erwarten ist. Wird ein Fehler dadurch verursacht, dass der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Informationen bereitgestellt hat, ist HOOG für die daraus entstehenden Schäden nicht haftbar.
11.2 Sofern nicht anders bestimmt, entsteht die Haftung von HOOG wegen zurechenbarer Nichterfüllung der Vereinbarung nur, wenn ihr nachweislich ein schweres Maß an Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und wenn der Auftraggeber HOOG schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt wird (zum Beispiel durch das nachträgliche Einstellen der gewünschten Inhalte auf der Website und/oder in sozialen Medien) und HOOG auch nach Ablauf dieser Frist zurechenbar weiterhin in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen fehlt.
11.3 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Auftraggeber den Schaden so bald wie möglich nach dessen Entstehung schriftlich bei HOOG meldet, jedoch spätestens innerhalb eines (1) Monats nachdem der Auftraggeber mit dem Schaden bekannt geworden ist und/oder vernünftigerweise bekannt geworden sein musste 11.4 HOOG hat jederzeit das Recht, sofern und soweit möglich, den Schaden des Auftraggebers durch Wiederherstellung oder Verbesserung der mangelhaften Dienstleistung(en) rückgängig zu machen oder zu begrenzen.
11.5 HOOG ist niemals verpflichtet, indirekte Schäden (Folgeschäden) des Auftraggebers zu ersetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Stagnation im normalen Geschäftsablauf des Auftraggebers, die auf einen Fehler bei der Erbringung von Dienstleistungen durch HOOG zurückzuführen ist oder anderweitig damit in Zusammenhang steht. Darüber hinaus ist die Entschädigung für indirekte Schäden (Folgeschäden) aufgrund entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, verminderter Goodwill, Schäden infolge von Ansprüchen Dritter, Entstellung oder Verlust von Daten und Informationsverlust ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6 Die Gesamthaftung von HOOG gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Ersatz ausschließlich direkter Schäden beschränkt und ist in jedem Fall begrenzt auf den von HOOG an den Auftraggeber in Rechnung gestellten und vom Auftraggeber bezahlten Betrag für die Erbringung der Dienstleistungen in einem Zeitraum von einem (1) Monat vor der zurechenbaren Nichterfüllung. Jeder Anspruch auf Schadensersatz verfällt durch den bloßen Ablauf von vierundzwanzig (24) Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
11.7 Vorbehaltlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann HOOG niemals für Schäden durch Verlust und/oder Beschädigung eines vom Auftraggeber gelieferten Inhalts und/oder sonstigen Materials haftbar gemacht werden.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien erkennen den streng vertraulichen Charakter des Inhalts der Vereinbarung und aller Informationen (sowohl schriftlich als auch mündlich) an, die ihnen im Rahmen der Ausführung der Vereinbarung bekannt werden, wie unter anderem Informationen betreffend Organisation, Geschäftsführung, finanzielle und technische Angelegenheiten, Inhalt, Herkunft, nicht veröffentlichte Tarife und deren Verwendung.
12.2 Die Parteien werden diese Informationen in keiner Weise an Dritte weitergeben und legen diese Vertraulichkeitsverpflichtung ihren Mitarbeitern und Dritten auf und sind verantwortlich für die Einhaltung derselben durch diese, soweit diese an ihren Aktivitäten oder der Ausführung der Vereinbarung beteiligt sind.
12.3 Diese Verpflichtung gilt sowohl während der Laufzeit der (verlängerten) Vereinbarung als auch nach deren Beendigung. Die in diesem Artikel genannte Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch in Bezug auf etwaige zwischen den Parteien entstandene Streitigkeiten und Kopien der Vereinbarung.
13. Allgemeine Schlussbestimmungen
13.1 Mit Ausnahme des Falls, dass eine der Parteien die Kontrolle (durch Übertragung – direkt oder indirekt – ihrer Anteile oder durch statutarische Befugnisse und/oder vertragliche Regelungen von struktureller Natur) über ihr Unternehmen zu mehr als 50 % an einen Dritten und/oder eine Mutter-/Tochter-/Schwesterngesellschaft überträgt, ist es den Parteien nicht gestattet, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte zu übertragen.
13.2 Alle Steuern, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung geschuldet sind oder künftig noch erhoben werden könnten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
13.3 Auf alle Vereinbarungen und alle etwaigen Ergänzungen findet niederländisches Recht Anwendung und alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung (einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ergeben könnten, werden ausschließlich dem Urteil des zuständigen Richters des Gerichtsbezirks Oost-Brabant unterstellt.
